für Gartenfreunde » Laube und Inhalt (FED)

Laubenversicherung (FED)
Gebäude- und Inhaltsversicherung

für Gartenfreunde

Teilnahmeberechtigt sind Vereinsmitglieder von Kleingartenvereinen, die dem Landesverband angeschlossen sind. Grundlage für die Versicherung sind die in den Merkblättern der jeweiligen Landesverbänden aufgeführten Regelungen und Bedingungen. Da es sich bei der FED-Versicherung um Gruppenverträge handelt, die zwischen den entsprechenden Landesverbänden und der Baloise Sachversicherung AG, vertreten durch die KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH, geschlossen wurden, wird eine Einzelpolice für die aufgrund ihrer Vereinsmitgliedschaft Teilnehmenden nicht erstellt.

Versichert gelten die behördlich genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten (außer Pergolen) auf dem gepachteten Kleingartengrundstück nach Bundeskleingartengesetz (BKleinG) - nachstehend versicherte Gebäude genannt - einschließlich kleingartenüblichen Inhalt zum Neuwert.

Der Feuer-Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008 -Fassung Januar 2008-) zugrunde gelegt. Im Rahmen der Inhaltsversicherung gelten Einfriedungen, Zäune, Bäume, Sträucher und Stauden bis 10% der Inhaltsversicherungssumme, max. 300,00 €uro mitversichert, soweit sie in Verbindung mit Laubenbränden vernichtet oder beschädigt werden. Im Falle eines Gebäudeschadens durch Feuer werden notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten zusätzlich bis zur Höhe der Gebäudeversicherungssumme übernommen. Eingeschlossen in die Feuer-Versicherung sind auch Schäden infolge Blitzschlag, Explosion und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Schäden durch Überspannung infolge Blitz sind bis 10% der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherungssumme ohne Selbstbeteiligung mitversichert.

Der Sturm-/Hagel-Versicherung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008) zugrunde. Außen an der Laube angebrachte, genehmigte Gebäudebestandteile (Überdachungen und Vordächer) sind bis zu 500,00 €uro je Schadenereignis mitversichert. Ebenfalls werden im Falle eines Laubenschadens durch Sturm/Hagel notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten zusätzlich bis zur Höhe der Gebäudeversicherungssumme übernommen.

Wenn die Grundversicherung für die versicherten Gebäude nicht dem tatsächlichen Neubauwert der Gebäude entspricht, ist eine Höherversicherung zu beantragen, damit keine Unterversicherung besteht. Ebenso ist eine Höherversicherung für das versicherte Inventar zu beantragen, wenn die Grundversicherung für den kleingartenüblichen Inhalt nicht dem tatsächlichen Neuwert des Inventars entspricht. Übersteigt der tatsächliche Neubauwert der versicherten Gebäude die vereinbarte Gebäudeversicherungssumme und/oder übersteigt der tatsächliche Neuwert des Inhalts der versicherten Gebäude die vereinbarte Inhaltsversicherungssumme, besteht eine Unterversicherung . Sie wird bei der Schadenregulierung berücksichtigt, mit der Folge, dass der Schaden nicht in vollem Umfang bezahlt wird.

Nach Regulierung eines Totalschadens erlischt das Versicherungsverhältnis, so dass die wiedererrichteten Gebäude und der kleingartenübliche Inhalt neu versichert werden müssen.

Gegen Einbruchdiebstahlschäden einschließlich Vandalismus ist der kleingartenübliche Inhalt in den versicherten Gebäuden zum Neuwert versichert. (Vandalismus ist die Zerstörung und Beschmutzung des versicherten kleingartenüblichen Inhalts nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherten Gebäude.) Schadenbedingt erforderliche Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch das gewaltsame Eindringen in die versicherten Gebäude verursacht wurden, werden bis zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenze reguliert; Bei Vereinbarung einer Höherversicherung des Inhaltes erhöht sich die Entschädigungsgrenze der ersatzpflichtigen Gebäudebeschädigungen um weitere 10% der Höherversicherungssumme.
Falls die Wiederbeschaffungswerte (Neuwerte) des kleingartenüblichen Inhalts die Grundversicherungssummen übersteigen, sind Höherversicherungen abzuschließen. Die ansonsten bestehende Unterversicherung wird bei der Schadenregulierung berücksichtigt und der eingetretene Schaden dann nicht in voller Höhe bezahlt.

Ermitteln Sie hier den Wert des Inhalts der versicherten Gebäude mit Hilfe unseres Laubeninhaltsrechners online.

Laubeninhaltsrechner (online)

Falls Sie die Wertermittlung in aller Ruhe durchführen wollen, können Sie sich diesen auch als Excel-Dokument herunterladen.

Laubeninhaltsrechner (Excel-Datei)

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Vorstand Ihres Kleingartenvereins. Dort ist auch das entsprechende Merkblatt zur Laubenversicherung erhältlich, welches für Ihren Landesverband gültig ist. Ggf. finden Sie hierzu auch Informationen auf den Internet-Seiten Ihres zuständigen Landesverbandes.