Unterversicherung und ihre Folgen

Die über die Landesverbände angebotene Lauben-Inhaltsversicherung ist eine Neuwertversicherung. Der Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen, wobei der niedrigere Betrag maßgebend ist. Bei einem Brandschaden, dem das gesamte Inventar zum Opfer fällt, umfasst die Ersatzleistung des Versicherers die Kosten für die Neuanschaffung des zerstörten Inventars gleicher Art und Güte. Vor diesem Hintergrund müssen diese Anschaffungskosten für neue Gegenstände bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Beispiel: Neuwert der gesamten Inhaltsgegenstände: 5.000,00 €uro. In diesem Fall muss die Versicherungssumme auch in Höhe von 5.000,00 € gewählt werden. Insoweit muss eine entsprechende Höherversicherung abgeschlossen werden.

Sofern die Versicherungssumme niedriger gewählt wurde als der tatsächliche Neuwert des versicherten Inhalts, besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Diese wird bei der Schadenregulierung in voller Höhe in Abzug gebracht. Beispiel: Inventarschaden: Neuwert des gesamten Inventars 5.000,00 €uro; Versicherungssumme 2.000,00 €uro; Schadenhöhe 1.500,00 €uro. Aufgrund der vorliegenden Unterversicherung würde die Entschädigung der Versicherung 600,00 €uro betragen. Dies entspricht dem Verhältnis zwischen der abgeschlossenen Versicherungssumme und dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des Inventars.

Beispiel:

Schadensumme  x  Versicherungssumme  =  1.500,00 €uro  x  2.000,00 €uro   =               600,00 €uro
                Versicherungswert                                        5.000,00 €uro                          Entschädigungsleistung

Setzt man die ersparten Versicherungsbeiträge für die an sich notwendige Höherversicherung ins Verhältnis zu der Differenz bei der Schadenregulierung, wird man feststellen, dass der Abschluss einer Höherversicherung ratsam ist. In dem von uns vorstehend gewählten Beispiel würde die „Ersparnis“ beim Versicherungsbeitrag pro Jahr einen Betrag in Höhe von 24,00 €uro betragen. Die Differenz zwischen der tatsächlichen Schadenhöhe und der Ersatzleistung des Versicherers beträgt demgegenüber 900,00 €uro. Diese Differenz entspricht somit dem Beitrag für die Höherversicherung der nächsten 37,5 Jahre, vorausgesetzt, es tritt kein neuer Schaden ein.

Für den Fall eines Totalschadens beträgt die Differenz zwischen der tatsächlichen Schadenhöhe (5.000,00 €uro) und der Entschädigung der Versicherung (2.000,00 €uro) sogar 3.000,00 €uro, da der Versicherte nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme ersetzt bekommt. Hier spart der Versicherte – wie im Beispiel zuvor – ebenfalls 24,00 €uro Höherversicherungsbeitrag, hat aber eine ungleich höhere Differenz zwischen dem tatsächlich eingetretenen Schaden und der Ersatzleistung selbst zu tragen.

Gleiches trifft natürlich auch für den Bereich der Lauben-Gebäudeversicherung zu. Die Versicherungssumme muss in Höhe des Neubauwertes abgeschlossen werden. Im Falle eines Totalschadens (z. B. durch Brand) hat der Versicherte das Recht auf den Wiederaufbau der Laube in gleicher Art und Bauweise wie die zerstörte Laube, nach Maßgabe der behördlichen Auflagen und des Bundeskleingartengesetzes. In vielen Fällen wird daher die Grundversicherungssumme von 10.000,00 €uro nicht ausreichen. Daher muss eine dem tatsächlichen Neubauwert entsprechende Höherversicherung abgeschlossen werden.

Sofern die Versicherungssumme zu niedrig gewählt wurde, wird analog der beschriebenen Handhabung bei der Inventarversicherung die sich ergebende Unterversicherung bei der Schadenregulierung in Abzug gebracht. Beispiel: Grundversicherungssumme 10.000,00 €uro, Sturmschaden am Dach – Reparaturkosten 1.800,00 €uro, Neubauwert der Laube 20.000,00 €uro. Aufgrund der Unterversicherung beträgt die Entschädigung der Versicherung 900,00 €uro.

Beispiel:

Schadensumme  x  Versicherungssumme  =  1.800,00 €uro  x  10.000,00 €uro   =               900,00 €uro
                Versicherungswert                                        20.000,00 €uro                          Entschädigungsleistung

Setzt man auch hier den ersparten Beitrag für die Höherversicherung ins Verhältnis zu der Differenz bei der Schadenregulierung, stellt man fest, dass ein Höherversicherungsbeitrag von 20,00 €uro einer Differenz von 900,00 €uro gegenüber stehen. Diese Differenz entspricht dem Höherversicherungsbeitrag von 45 Jahren.

Im Falle eines Totalschadens ergibt sich folgendes Bild: Neubaukosten 20.000,00 €uro, Entschädigung der Versicherung 10.000,00 €uro, Differenz 10.000,00 €uro, ersparter Beitrag für die notwendige Höherversicherung 20,00 €uro.

Als Fazit bleibt festzustellen, dass eine Unterversicherung immer zum Nachteil des Versicherten führt. In Anbetracht der geringen Kosten für eine Höherversicherung sollten die Versicherungssummen unbedingt sowohl dem Neubauwert des Gebäudes als auch dem Wiederbeschaffungswert des Inventars angepasst abgeschlossen werden.