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Kollektiv-Unfallversicherung

bei Gemeinschaftsarbeit und für Hilfen in Vereinshäusern

Die Versicherung kann von jedem Mitgliedsverein, dessen Landesverband/-bund einen Gruppenvertrag zur Kollektiv-Unfallversicherung mit der Baloise abgeschlossen hat, beantragt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle von Vereinsmitgliedern, die gemäß mitgliedschaftsrechtlicher Verpflichtungen zu Arbeiten bei vom Vorstand angesetzten Gemeinschaftsarbeiten innerhalb oder außerhalb des Vereinsgeländes oder bei Veranstaltungen als Hilfen bei Vereinsfesten und in Vereinshäusern eingesetzt werden.
Hinweis: Bei Bauarbeiten (z. B. Gemeinschaftshaus) besteht kein Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, so dass sich der Abschluss dieser Versicherung empfiehlt.

Zur Versicherung sind mindestens anzumelden:

Anzahl der Vereinsmitglieder
zu versichernde Personen (Mindestanzahl)
bis 150
6
151 - 500
10
über 500
15
Der Bruttojahresbeitrag und Gebühr beträgt pro angemeldeter Person 6,00 €uro.

Versicherungsschutz wird ohne Namensnennung für die Vereinsmitglieder geboten, die als Hilfen in Vereinshäusern und bei Gemeinschaftsarbeit tätig sind.

Die Versicherungssummen betragen:

Für den Todesfall:10.000,00 €uro
Für den Invaliditätsfall (mit 250% Progression ):40.000,00 €uro
Tagegeld bei vorübergehender, über 25% liegender Arbeitsunfähigkeit (bis zu 90 Tagen):5,00 €uro
Erstattung der Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten:bis zu 5.000,00 €uro
Kurkostenbeihilfe:bis zu 1.500,00 €uro
unfallbedingt erforderliche kosmetische Operationen:
bis zu 10.000,00 €uro
Der Kollektiv-Unfallversicherung liegen die AUB 2012 zugrunde.

Hinweis:
Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen Gruppenvertrag. Sofern Versicherungsschutz gewünscht wird, wenden Sie sich bezüglich des Antrages an Ihren Landesverband oder an den KVD in Köln.


Merkblatt zur Kollektiv-Unfallversicherung »