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Kurkostenbeihilfe

innerhalb der Familien-Unfallversicherung

Für den Hauptversicherten und die beitragsfrei Mitversicherten werden aufgrund eines versicherten Unfalls medizinische Vorsorgeleistungen im
Sinne des § 23 SGB V (Sozialgesetzbuch) bis zu 1.500,00 €uro Kurkostenbeihilfe übernommen.

Rehabilitationsmaßnahmen sind Leistungen, die
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat wegen des Unfalles
Art und Höhe der Leistung
Wir ersetzen folgende Kosten bis insgesamt max. 1.500,00 €uro für
Ein Anspruch auf Kurkostenbeihilfe besteht nicht für
– Kuren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
– Kuren zur Behandlung krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden
– Rehabilitationsmaßnahmen nach §§ 39 und/oder 40 SGB V.

Ersetzt werden die Kosten nur, sofern kein anderer Ersatzpflichtiger die Kosten übernimmt. Ersetzt dieser Kostenträger nur einen Teil der Kosten, können Sie die verbleibenden Kosten bei uns geltend machen. Wir erstatten die Kosten nur gegen Vorlage von Originalrechnungen und der ärztlichen Verordnung, soweit diese nach den obigen Bestimmungen erforderlich ist. Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen kann die Kostenerstattung nur aus einem dieser Verträge und nur einmal je Versicherungsfall verlangt werden.

Weitere Leistungen der Familien-Unfallversicherung: