Beispiele über mögliche Haftpflichtfälle, die durch die Versicherung gedeckt sind
- Bei der Benutzung einer Schaukel auf dem Vereinsgelände durch ein Kind riss ein regelmäßig gewartetes Seil. Das Kind erlitt einen Handgelenkbruch mit Dauerfolgen. Die Krankenkasse des Kindes stellt Regressansprüche gegen den Verein.
- Bei fahrlässigem Verstoß gegen die Streupflicht gemäß Ziff 4.b (des Merkblattes) war ein Weg der Kleingartenanlage bei Glatteis nicht gestreut. Ein Passant fiel und brach sich ein Bein. Die Krankenkasse des Passanten stellt Regressansprüche an den Verein.
- Am Eingangstor des Vereins steht unbemerkt eine Schraube vor, an der ein Passant sich seine Jacke zerreißt. Er stellt Schadenersatzansprüche gegen den Verein.
- Bei Erdarbeiten an der Wasserleitung des Vereins wird ein Telefonkabel, das der Versorgung eines Wohngebietes dient, aus Versehen beschädigt. Die Telekom stellt Schadenersatzansprüche an den Verein.
- Beim Brand eines Vereinsheimes gelangen gewässerschädigende Stoffe mit dem Löschwasser der Feuerwehr in das Grundwasser. Für den Umweltschaden
wird der Verein haftpflichtig gemacht.
Ausgeschlossen gilt die gesetzliche Haftpflicht... »